Es ist da, das lang ersehnte Urteil zur Vorratsdatenspeicherung aus Karlsruhe. Der Tenor: “So wie jetzt gehts jedenfalls nicht!” - schon mal nicht schlecht. Zu unbestimmt und unverhältnismäßig urteilten die Richter. Aber aufgepasst: Grds. so das Urteil, ist Vorratsdatenspeicherung ok - naja anders konnte man es im Hinblick auf die EU-Richtlinie ja auch nicht erwarten.
Insgesamt wird der Gesetzgeber jetzt schnell nachbessern müssen, aber durch ist die Sache noch lange nicht. Insbesondere da die Richter im Hinblick auf die Speicherung von IP-Adressen mal wieder nicht genau hingeschaut haben. Das seie so schon ok, da diese ja jedesmal neu vergeben würden, seien die Daten nicht so empfindlich. Naja, das wir Kabel-Kunden und andere Nutzer fester IP-Adressen nicht freuen…. Wir dürfen gespannt sein - jedenfalls müssen jetzt wohl alle Daten die noch im alten 6-Monatsspeicher liegen gelöscht werden. Hilft halt auch nur wenigen
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