Und nicht 3 oder 4. Die Rede ist von Nachnamen.
Mit seiner heutigen Entscheidung hat das BVerfG die seit 1993 geltende Beschränkung auf Doppelnamen bestätigt. Somit wird es Frau Thalheim-Kunz-Hallstein (so wollte die Klägerin gerne in Zukunft unterschrieben) leider nicht geben.
Quelle: Focus.de
Und auch wenn die Liebe plötzlich entflammen würde, eine große Leutheusser-Schnarrenberger-Schäfer-Gümbel Koalition wird es somit auch nie geben. Vielleicht sollte man sich das doch noch mal überlegen….
0 Responses to “Alle guten Dinge sind 2”
Leave a Reply